Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sallai GmbH, Ludwigshafen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Aufträge, die wir (Gesellschaft) an Auftraggeber (Kunde) leisten. Sie gelten gleichfalls für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder entgegenstehenden Bestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Vertragsabschluss, Bindungsfrist
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert sind. Abgabe von Waren auf Lieferschein sind nur dann möglich, wenn Sie eine eingetragene Kundennummer haben und in der Vergangenheit nicht in Zahlungsrückstand geraten sind.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich ab Lager Sallai GmbH, Ludwigshafen, ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, falls nicht anders vereinbart. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind sofort rein netto Kasse fällig, insbesondere Reparatur- und Servicerechnungen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen vorher vereinbart sein.
3. Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug
Alle gelieferten Waren, sowie verbaute Teile bei Reparaturen und Wartungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unsere Eigentumsansprüche hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir eine unbefriedigende Auskunft über seine Bonität, so sind wir berechtigt, für laufende Aufträge die Auftragsabwicklung einzustellen und einen Vorschuss oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Besteller hat dann die bisher entstandenen Kosten nebst entgangenem Gewinn zu zahlen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4. Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen Ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Generell ausgenommen von jeglichen Gewährleistungsansprüchen sind Verschleißteile. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise am Ort des Verkäufers. Bei Nachbesserung am Ort des Käufers berechnet der Verkäufer die entsprechende Fahrt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Datum der Lieferung. Die Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet sein Gerät gemäß den Angaben des Herstellers zu pflegen, zu bedienen sowie Warten zu lassen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind ausschließlich Originalmaterialien des Herstellers zu verwenden. Bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie der Verwendung von nicht original Ersatz- und Verschleißteilen entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch!
Im Übrigen sind weitere Ansprüche durch den Käufer, insbesondere Kündigung des Vertrages, Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
5. Nebenkosten, Kostenvoranschläge
Erteilt der Kunde einen Auftrag zur Reparatur, so werden Fahrtkosten von der Geschäftsadresse des Lieferanten für Hin- und Rückfahrt fällig. Wird auf Wunsch des Kunden, ein Reparaturauftrag wegen zu hoher Kosten nicht ausgeführt, so hat der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen, Arbeits- und Wegezeit sowie Rüstzeit. Liefert der Kunde Objekte zur Überprüfung an, so werden Kosten für einen Kostenvoranschlag fällig. Die Kosten hierfür werden nach Zeitaufwand berechnet, jedoch mindestens EUR 40,00 und sind sofort zur Zahlung fällig. Objekte, die nicht repariert werden, werden nur kostenpflichtig entsorgt.
6. Sonstige Vereinbarungen
Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmung.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Sallai GmbH, Ludwigshafen.